Kinesiologie und Krankenkasse in der Schweiz: Zahlt die Kasse?
Die Grundversicherung zahlt Kinesiologie nicht – doch je nach Zusatzversicherung ist eine anteilige Übernahme möglich. Wann die Kasse mitmacht und worauf man vor der ersten Sitzung achtet.

„Zahlt die Krankenkasse meine Kinesiologie?“ – die kurze Antwort für die Schweiz lautet: die Grundversicherung nicht, eine passende Zusatzversicherung je nach Police anteilig. Entscheidend ist, dass das schweizerische System zwei getrennte Töpfe kennt: die obligatorische Grundversicherung und die freiwillige Zusatzversicherung. Dieser Beitrag erklärt, warum Kinesiologie im ersten Topf fehlt, wann der zweite einspringt und welche Rolle die Register EMR und ASCA dabei spielen.
Kurz gesagt: die zwei Töpfe
Die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) übernimmt einen fest umschriebenen Leistungskatalog. Darin sind seit 2017 fünf komplementärmedizinische Methoden enthalten – aber nur, wenn sie ärztlich erbracht werden. Kinesiologie gehört nicht zu diesen fünf. Die Zusatzversicherung ist freiwillig, wird von jeder Kasse anders ausgestaltet und kann Behandlungen bei nicht-ärztlichen Fachpersonen anteilig übernehmen – Kinesiologie inbegriffen, sofern die Police sie führt. Was Kinesiologie überhaupt ist und wie sie sich von der akademischen Bewegungswissenschaft unterscheidet, lesen Sie im Kinesiologie-Ratgeber.
Warum die Grundversicherung nicht zahlt
Seit 2017 sind fünf ärztliche Komplementärmethoden fest in der Grundversicherung verankert. Sie stehen im Leistungskatalog der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und werden wie andere Pflichtleistungen vergütet – nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Die fünf Methoden sind:
- Anthroposophische Medizin
- Klassische Homöopathie
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
- Neuraltherapie
Kinesiologie ist in dieser Liste nicht enthalten. Sie zählt weder zu den fünf ärztlichen KLV-Methoden noch wird sie sonst über die Grundversicherung vergütet. Das gilt auch dann, wenn die Sitzung von einer sehr erfahrenen Fachperson durchgeführt wird – die Grundversicherung deckt Kinesiologie schlicht nicht. Genau hier trennen sich die beiden Wege.
Gemeint ist hier die komplementärtherapeutische Methode mit dem sogenannten Muskeltest – nicht die akademische Kinesiologie, also die Bewegungswissenschaft an Hochschulen. Beide teilen den Namen, meinen aber Unterschiedliches. Für die Kostenfrage zählt allein die komplementärtherapeutische Methode.
Kinesiologie und die Zusatzversicherung
Kinesiologie wird in der Schweiz überwiegend von nicht-ärztlichen Fachpersonen erbracht – etwa von KomplementärTherapeutinnen und -Therapeuten mit Branchenzertifikat der OdA KT (Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie) oder eidgenössischem Diplom. Diese Leistungen sind nicht Teil der Grundversicherung. Ob und wie viel übernommen wird, hängt allein von einer freiwilligen Zusatzversicherung für Komplementär- beziehungsweise Alternativmedizin ab.
Weil die Kassen im Zusatzbereich nicht an einen einheitlichen Katalog gebunden sind, gestaltet jede ihr Angebot selbst. Verbreitet ist eine Beteiligung in der Grössenordnung von 50 bis 90 Prozent pro Sitzung – fast immer begrenzt durch einen jährlichen Höchstbetrag oder eine maximale Anzahl Sitzungen. Die genannten Prozentwerte sind eine Orientierung, keine Zusicherung: Verbindlich ist einzig, was in der jeweiligen Police steht. Was eine Behandlung selbst kostet und wie sich Beteiligung und Selbstzahlung zusammensetzen, behandeln wir im Beitrag Was kostet Kinesiologie?.
EMR und ASCA: warum die Register zählen
Damit eine Zusatzversicherung eine Kinesiologie-Sitzung übernimmt, verlangen die meisten Kassen zwei Dinge: eine anerkannte Methode und eine registrierte Fachperson. Für die Anerkennung sorgen in der Schweiz vor allem zwei Register:
- EMR – das ErfahrungsMedizinische Register. Es führt Therapeutinnen und Therapeuten, die festgelegte Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Qualitätsstandards erfüllen. Das bekannte „EMR-Qualitätslabel“ dient zahlreichen Kassen als Grundlage für die Kostenübernahme; Kinesiologie ist dort als Methode geführt.
- ASCA – die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin. Auch sie prüft fachliche und praktische Standards und ist bei vielen Zusatzversicherungen anerkannt.
Praktisch heisst das: Vor der ersten Sitzung lohnt sich der Blick, ob die gewählte Fachperson bei EMR oder ASCA (oder einem von der Kasse akzeptierten Register) geführt ist und ob Kinesiologie auf der Liste der Kasse steht. Ist beides erfüllt, stehen die Chancen auf eine anteilige Rückerstattung gut. Wie eine solche Sitzung inhaltlich abläuft, beschreibt der Beitrag Ablauf einer Kinesiologie-Sitzung.
Eine EMR- oder ASCA-Anerkennung allein garantiert keine Rückerstattung. Massgebend bleibt der Leistungsumfang der konkreten Zusatzversicherung – ob sie Kinesiologie führt, wie hoch die Beteiligung ist und welcher Jahresbetrag gilt. Kinesiologie versteht sich zudem als Begleitung; sie ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei anhaltenden oder ernsten Beschwerden gehört stets eine ärztliche Abklärung dazu.
Übersicht: Versicherungsform und Übernahme
Die folgende Tabelle fasst zusammen, welcher Topf Kinesiologie übernimmt. Die Prozentwerte sind Grössenordnungen und keine Zusicherung – der konkrete Umfang steht in der jeweiligen Police.
| Versicherungsform | Übernahme von Kinesiologie |
|---|---|
| Grundversicherung (obligatorisch) | Keine Übernahme. Kinesiologie zählt nicht zu den fünf ärztlichen KLV-Komplementärmethoden. |
| Zusatzversicherung Komplementär-/Alternativmedizin | Je nach Police anteilig, verbreitet rund 50–90 % pro Sitzung, meist bis zu einem Jahreshöchstbetrag; in der Regel nur bei EMR-/ASCA-Anerkennung der Fachperson |
| Keine Zusatzversicherung | Sitzungen vollständig selbst zu tragen (Selbstzahlung) |
Vor der Sitzung abklären
Weil Umfang, Höchstbeträge und anerkannte Methoden von Kasse zu Kasse stark variieren, empfiehlt sich vor der ersten Sitzung ein kurzer Check. Mit diesen drei Fragen klärt man das Wichtigste:
- Methode: Steht Kinesiologie auf der Liste meiner Zusatzversicherung?
- Fachperson: Ist die Therapeutin oder der Therapeut bei EMR, ASCA oder einem von meiner Kasse akzeptierten Register geführt?
- Umfang: Wie hoch ist die Beteiligung pro Sitzung, und welcher Jahreshöchstbetrag gilt?
Ein kurzer Anruf bei der Kasse oder ein Blick in die Police schafft Klarheit und verhindert Überraschungen bei der Abrechnung. Ideal ist eine schriftlich bestätigte Kostengutsprache, bevor die Behandlung beginnt. So weiss man vorab, welcher Anteil gedeckt ist und was als Selbstzahlung bleibt.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Kinesiologie in der Schweiz?
Nicht über die Grundversicherung. Kinesiologie gehört nicht zu den fünf ärztlichen Komplementärmethoden, welche die obligatorische Grundversicherung übernimmt. Je nach Police kann jedoch eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin einen Teil der Kosten übernehmen – meist nur, wenn die Fachperson bei einem Register wie EMR oder ASCA anerkannt ist und die Methode geführt wird. Umfang und Höchstbeträge sind von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich.
Ist Kinesiologie in der Grundversicherung enthalten?
Nein. Die Grundversicherung übernimmt fünf ärztliche Komplementärmethoden: anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie – und nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit anerkannter Fähigkeit in Komplementärmedizin sie erbringt. Kinesiologie zählt nicht dazu und wird von der Grundversicherung nicht vergütet.
Welche Zusatzversicherung übernimmt Kinesiologie?
Viele Zusatzversicherungen für Komplementär- oder Alternativmedizin führen Kinesiologie in ihrem Leistungskatalog. Zahlreiche Schweizer Kassen stützen sich dabei auf die Anerkennung durch EMR oder ASCA. Ob Ihre Police Kinesiologie deckt, wie hoch die Beteiligung ist und welcher Jahreshöchstbetrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen – am besten vorab bei der Kasse abklären.
Was bedeuten EMR und ASCA?
EMR steht für ErfahrungsMedizinisches Register, ASCA für die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin. Beide führen Listen anerkannter Therapeutinnen und Therapeuten, die festgelegte Ausbildungs- und Qualitätsstandards erfüllen. Viele Zusatzversicherungen übernehmen Kinesiologie-Kosten nur, wenn die behandelnde Person bei einem dieser Register geführt ist.
Wie viel übernimmt die Zusatzversicherung bei Kinesiologie?
Das ist je nach Kasse und Police sehr unterschiedlich. Verbreitet ist eine Beteiligung von rund 50 bis 90 Prozent pro Sitzung, meist bis zu einem jährlichen Höchstbetrag oder einer maximalen Anzahl Sitzungen. Diese Werte sind Grössenordnungen und keine Garantie. Verbindlich ist allein, was in der jeweiligen Police steht.
Braucht es für Kinesiologie ein ärztliches Rezept?
Für die Zusatzversicherung ist in der Regel kein ärztliches Rezept nötig, da diese Leistungen ausserhalb der Grundversicherung laufen. Massgebend sind die Anerkennung der Fachperson (etwa über EMR oder ASCA) und die Bedingungen der jeweiligen Police. Einzelne Kassen können eigene Vorgaben haben – die Details klärt man am besten direkt mit der Versicherung.
Quellen & Literatur
- Bundesamt für Gesundheit (BAG). Ärztliche Komplementärmedizin. Zu den fünf in der Grundversicherung vergüteten Methoden; weitere Verfahren wie Kinesiologie sind nicht enthalten. Abgerufen 2026.
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 4b und Anhang 1. Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, ärztliche Komplementärmedizin (seit 2017).
- ErfahrungsMedizinisches Register (EMR). Methode Kinesiologie: anerkannte Fachpersonen und teilnehmende Versicherer. Abgerufen 2026.
- Stiftung für Konsumentenschutz. Komplementärmedizin: Was zahlt die Krankenkasse? Abgerufen 2026.

